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Dienstverhinderung durch religiöse Trauerregeln

ArbeitsrechtARD 4973/13/98 Heft 4973 v. 13.10.1998

( AngG § 8 Abs 3, KV-Handel ) Die Einhaltung religiöser Trauerregeln kann auch dann einen gerechtfertigten Dienstverhinderungsgrund darstellen, wenn damit das KV-Mindestmaß bei weitem überschritten wurde und der Arbeitnehmer die Regeln seines Glaubens nicht in allen Belangen streng einhält.

OLG Wien 7 Ra 152/98v v. 19.08.1998, Revision unzulässig

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