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Kein Entgeltanspruch bei betrieblicher Anwesenheit infolge privater Beziehung

ArbeitsrechtARD 4973/12/98 Heft 4973 v. 13.10.1998

( ABGB § 1151, § 1154 ) Für Dienstleistungen, die infolge einer privaten Beziehung nicht objektivierbar sind, gebührt kein Entgelt.

OLG Wien 8 Ra 397/97d v. 13.02.1998, Revision unzulässig

War eine Arbeitnehmerin auf Grund ihrer privaten Beziehung zum Arbeitgeber auch außerhalb ihrer Dienstzeiten häufig im Betrieb anwesend, ist eine Abgrenzung ihres privaten Verhaltens, dem auch unternehmerische Aspekte unterstellt werden können, von ihren eigentlichen Dienstleistungen tatsächlich nicht möglich. Die Unklarheit über angebliche weitere Dienstleistungen wird im vorliegenden Fall auch dadurch verstärkt, dass die Arbeitnehmerin während der gesamten Dauer ihrer behaupteten Dienstleistungen arbeitslos gemeldet war, Notstandshilfe bezogen hat, das Dienstverhältnis nicht bei der Sozialversicherung angemeldet worden ist und die geltend gemachten Forderungen in Zusammenhang mit der Beendigung der privaten Beziehung bzw. mit nicht eingehaltenen Versprechungen im Rahmen dieser Beziehung zu sehen sind.

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