( ASVG § 253d ) Bei Beginn eines Arbeitsversuches bereits bestehende Behinderungen, die vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen würden, begründen nach Scheitern dieses Arbeitsversuches trotz des Erwerbes von Versicherungszeiten keine geminderte Arbeitsfähigkeit.
OGH 10 Ob S 190/98h v. 23.06.1998