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Kündigung wegen Anfechtung einer früherer Kündigung

ArbeitsrechtARD 4972/7/98 Heft 4972 v. 9.10.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i ) Auch die Anfechtung einer früheren Kündigung stellt die Geltendmachung offenbar nicht ungerechtfertigter Ansprüche dar und kommt als Anfechtungsgrund einer späteren Kündigung in Frage.

OLG Wien 9 Ra 111/98d v. 24.07.1998

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