( GGG TP 10, § 30 ) Widerspricht die nach der bereinigten Rechtslage zur Anwendung kommende rückwirkend anzuwendende Firmenbucheintragungsgebühr nicht mehr der Richtlinie, kommt keine Rückerstattung in Betracht. VwGH 98/16/0111 v. 29.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)