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Arbeitslosenansprüche für Selbständige und für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

SozialversicherungARD 4971/9/98 Heft 4971 v. 6.10.1998

Nach einem Wechsel vom Dienstverhältnis in die Selbständigkeit fallen derzeit bereits nach 3 Jahren alle früher erworbenen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung ersatzlos weg. Durch eine Gesetzesnovelle (§ 5d AMPFG, BGBl I 1998/148, siehe ARD 4947/1 und 4961/1/98) ist es ab 1. 10. 1998 möglich, über Antrag mit einem Sicherungsbeitrag von monatlich S 500,- die früher erworbenen Ansprüche auch für die Zukunft weiter zu erhalten.

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