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Keine Parteistellung des Arbeitgebers bei Feststellung der Behinderteneigenschaft

ArbeitsrechtARD 4971/7/98 Heft 4971 v. 6.10.1998

( BEinstG § 14, § 8 ) Der Arbeitgeber ist von der Parteistellung im Verfahren auf Zuerkennung der Behinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers ausgeschlossen. Die Entscheidung, ob eine Behinderung gegeben ist, ist zwingend der Verwaltungsbehörde übertragen. Eine Überprüfung dieser für eine Kündigung relevanten Vorfrage durch die Gerichte ist ausgeschlossen.

OGH 9 Ob A 104/98d v. 08.07.1998

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