( AVRAG § 3, § 6 ) Wird das Unternehmen einer GmbH trotz rechtlichen Weiterbestehens durch Neugründung von weiteren GmbHs, auf die Betriebsmittel und Belegschaft übergehen, faktisch geteilt, ist eine im Zuge dieses Betriebsübergangs erfolgte Kündigung eines Arbeitnehmers rechtsunwirksam, wobei diese Nichtigkeit auch gegenüber der erwerbenden Gesellschaft geltend gemacht werden kann.
OGH 9 Ob A 55/98y v. 10.06.1998