vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AuslBG idF vor BGBl I 1997/78 § 4 Abs 6 Z 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4969/40/98 Heft 4969 v. 29.9.1998

( AuslBG idF vor BGBl I 1997/78 § 4 Abs 6 Z 2 ) Liegt einer der in § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG idF vor BGBl I 1997/78 als „besonders wichtig“ demonstrativ aufgezählten Gründe (Schlüsselkraft, Ersatzkraft etc.) vor, dann bedarf es darüber hinaus keines „qualifizierten Interesses“ des Arbeitgebers an der Einstellung des in seinem Antrag auf Beschäftigungsbewilligung genannten Ausländers mehr. VwGH 94/09/0387 v. 06.03.1997. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte