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Erwerbsunfähigkeit von Wanderversicherten

SozialversicherungARD 4968/12/98 Heft 4968 v. 25.9.1998

( GSVG § 129, § 131c, § 133a, BSVG § 122c ) Die Erwerbsunfähigkeit eines Wanderversicherten richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen jenes Versicherungszweiges, dem er infolge Zahl und Lage der Versicherungsmonate leistungszugehörig ist.

OGH 10 Ob S 308/97k v. 25. 11.1997

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