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Alterspension und Wiederaufnahme wegen Anspruch auf vorzeitige Alterspension

SozialversicherungARD 4968/11/98 Heft 4968 v. 25.9.1998

( ASVG § 253 Abs 3, AVG § 69 ) Stellt sich erst nach rechtskräftiger Zuerkennung einer Alterspension heraus, dass ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht, liegt kein Wiederaufnahmsgrund vor.

VwGH 97/08/0429 v. 28.10.1997

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