( ASVG § 292 Abs 3 ) Eine anlässlich der Scheidung erfolgte Unterhaltsabfindung ist auf eine später gewährte Ausgleichszulage auch dann anzurechnen, wenn sie bereits gutgläubig verbraucht worden ist. OGH 10 Ob S 235/97z v. 19.08. 1997.
( ASVG § 292 Abs 3 ) Eine anlässlich der Scheidung erfolgte Unterhaltsabfindung ist auf eine später gewährte Ausgleichszulage auch dann anzurechnen, wenn sie bereits gutgläubig verbraucht worden ist. OGH 10 Ob S 235/97z v. 19.08. 1997.