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ASVG § 292 Abs 3

Sozialversicherungsrerchtliche EntscheidungshinweiseARD 4967/46/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( ASVG § 292 Abs 3 ) Eine anlässlich der Scheidung erfolgte Unterhaltsabfindung ist auf eine später gewährte Ausgleichszulage auch dann anzurechnen, wenn sie bereits gutgläubig verbraucht worden ist. OGH 10 Ob S 235/97z v. 19.08. 1997.

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