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ABGB § 8

ArbeitsrechtARD 4967/20/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( ABGB § 8 ) Zwar kann eine authentische Auslegung auch schlüssig erfolgen, dies ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der „disponierende Teil“ eines Gesetzes logisch eine Aussage über das bestehende Recht in sich schließt. OGH 8 Ob A 273/97y v. 22.12.1997.

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