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AuslBG § 3 Abs 2, ARB 1/80 EWG-Türkei

ArbeitsrechtARD 4967/13/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( AuslBG § 3 Abs 2, ARB 1/80 EWG-Türkei ) Konnte sich ein Türke vor dem Wirksamwerden des Assoziationsratsbeschlusses (ARB)Nr 1/80 mit dem (am 1. 1. 1995 erfolgten) Beitritt Österreichs zur EU noch nicht auf ein aus Art 6 Abs 2 ARBNr 1/80 abgeleitetes Recht auf seine weitere Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates Österreich wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit berufen, können anrechenbare Beschäftigungszeiten (im Sinne des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei) vor diesem Zeitpunkt zur Anrechnung auf den für den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt notwendigen Zeitraum an Beschäftigungszeiten nicht herangezogen werden. VwGH 98/09/0044 und VwGH 97/09/0386 v. 15.04.1998. (Beschwerden abgewiesen)

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