vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GmbHG § 25

ArbeitsrechtARD 4967/12/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( GmbHG § 25 ) Ein Geschäftsführer haftet für die Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten nur der Gesellschaft, nicht aber dem einzelnen Gesellschafter. OGH 8 Ob A 182/97s v. 30.10.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte