( ASVG § 292 Abs 1 ) Haben Auslandsaufenthalte eines türkischen Ausgleichszulagenbeziehers letztlich nur wegen eines zusätzlichen Auslandsaufenthalts aus Anlass der Erkrankung seines Vaters die zulässige jährliche Grenze überschritten, wird hiedurch die für den Ausgleichszulagenanspruch notwendige Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nicht berührt. OGH 10 Ob S 401/97m v. 02.12.1997.