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ASVG § 175 Abs 2 Z 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4966/32/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( ASVG § 175 Abs 2 Z 1 ) Das Stolpern und der Sturz eines Versicherten über die von ihm vor Antritt einer Privatfahrt in der Garage abgestellten Arbeitstaschen ereignet sich in der Sphäre dessen allgemeinen Lebensrisikos. Es bestand kein ausreichender Zusammenhang mehr zur betrieblichen Tätigkeit, wenn sich der Versicherte bei seinem Gang durch die Garage nicht mehr auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg von der Arbeitsstätte befunden hat. Die bloße Absicht, eine betriebliche Tätigkeit auszuüben oder der Gang zu einer beabsichtigten beruflichen Arbeit innerhalb des Wohnhauses begründen keinen UV-Schutz. OGH 10 Ob S 19/98m v. 09.02.1998.

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