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BAO § 250

Lohnsteuer und AbgabenARD 4966/25/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( BAO § 250 ) Ist es auf Grund einer Berufungsschrift unklar, gegen welchen Bescheid sie sich richtet, ist bei mehreren damit zusammenhängenden Eingaben eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. VwGH 96/15/0127 v. 20.02.1998. (Bescheid aufgehoben)

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