(ASVG § 273 Abs 1) Ein Baupolier kann auf die Tätigkeit eines Bauabrechners auch dann verwiesen werden, wenn er nur als Angestellter " ex contractu" geführt wurde.
OGH 10 Ob S 383/97i v. 2. 12. 1997
Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ist nach dem Begriff der Berufsunfähigkeit des § 273 Abs 1 ASVG zu beurteilen. Baupoliere im Sinne des maßgeblichen KV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie leisten höhere nichtkäufmännische Dienste und somit kann ein Baupolier auf den demselben Kollektivvertrag unterworfenen Verweisungsberuf des Bauabrechners verwiesen werden. Dabei handelt es sich keineswegs um "komplett andere" Tätigkeitsbereiche, weil es sich bei Personen, die für den Beruf des Bauabrechners in Frage kommen, entweder um solche mit Absolvierung einer bürokaufmännischen Ausbildung und Branchenpraxis handelt oder aber um Personen, die über einschlägige Erfahrungen im Baubereich wie etwa Poliere verfügen. Ein Facharbeiter muss sich unter Umständen einer Nachschulung zum Erwerb von Spezialkenntnissen im Verweisungsberuf unterziehen. (4966/16/98)