( ASVG § 271 Abs 1 ) Seit 1. 7. 1993 (§ 271 Abs 1 ASVG idF BGBl 1993/335) ist das Fehlen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses keine Voraussetzung für die Gewährung der Berufsunfähigkeitspension mehr. OGH 9 Ob A 2266/96t v. 01. 10.1997.