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ArbVG § 72

ArbeitsrechtARD 4966/5/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( ArbVG § 72 ) Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich sein; ein PC ist jedoch nicht ohne weitere Darlegung der konkreten Erforderlichkeit jedem Betriebsrat als Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Bundesarbeitsgericht/BRD 7 ABR 59/96 v. 11.03.1998. (Betriebs-Berater 1998/1690, Heft 33)

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