( ASVG § 252 Abs 2 Z 2 ) Ist ein Kind - trotz seiner vereinzelten epileptischen Anfälle - in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Erwerb zu erzielen, ist es nicht infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig, wobei auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (z.B. Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist. OGH 10 Ob S 446/97d v. 20. 1.1998.