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HKG § 57 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4965/27/98 Heft 4965 v. 15.9.1998

( HKG § 57 Abs 1 ) Der EuGH sprach mit dem Urteil Rs. C-318/96 v. 19. 2. 1998 = ARD 4912/16/98 aus, dass die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere Art 17 Abs 2 und Art 33, der Erhebung einer Abgabe mit den Merkmalen der Kammerumlage I nicht entgegenstehe.

Zur Auslegung des Gemeinschaftsrechtes ergangene Urteile des EuGH sind verbindlich und auch vom VwGH bei Richtlinienauslegung zu beachten. VwGH 96/15/0065 v. 19.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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