( EStG § 7 Abs 1 ) Der Ermittlung der Grundlage für die Absetzung für Substanzverringerung eines vor dem 1. 1. 1953 im Erbweg erworbenen Schottervorkommens sind unter analoger Anwendung des § 41 Abs 2 Schillingseröffnungsbilanzengesetz (SEBG) die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. 1. 1953 zugrunde zu legen, nicht aber der Zeitpunkt der späteren Entdeckung des Schottervorkommens. Als Zeitpunkt des Erwerbes ist nicht der Zeitpunkt der Entdeckung, sondern der Zeitpunkt des Erwerbes des Grundstückes auch dann anzunehmen, wenn durch die Ausweitung einer Abbaubewilligung oder durch die Verlängerung einer zeitlich befristeten Abbaubewilligung ein neu zu bewertendes Wirtschaftsgut entstanden ist. VwGH 93/14/0153 v. 24. 3.1998. (Beschwerde abgewiesen)