( EStG § 10 ) Für einen angeschafften Bodenschatz (Schotter) kann kein IFB geltend gemacht werden. VwGH 96/14/0151 v. 25.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( EStG § 10 ) Für einen angeschafften Bodenschatz (Schotter) kann kein IFB geltend gemacht werden. VwGH 96/14/0151 v. 25.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)