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Clubbeiträge eines politischen Funktionärs

Lohnsteuer und AbgabenARD 4965/11/98 Heft 4965 v. 15.9.1998

( EStG § 2, § 16 Abs 1 ) Von einer Gemeinde einbehaltene Clubbeiträge eines Gemeindemandatars führen nur dann zu einem Verzicht auf Einnahmen, wenn dieser Verzicht (Einbehaltung) ohne bestimmte Widmung getroffen wurde.

VwGH 98/14/0021 v. 21.07.1998

Im vorliegenden Fall wurde von den Bezügen eines Gemeindemandatars ein „zusätzlicher Clubbeitrag“ von der Gemeinde einbehalten und dieser einbehaltene Betrag zur Finanzierung von 2 sozialen Projekten der Stadtgemeinde verwendet.

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