( EStG § 2, § 16 Abs 1 ) Von einer Gemeinde einbehaltene Clubbeiträge eines Gemeindemandatars führen nur dann zu einem Verzicht auf Einnahmen, wenn dieser Verzicht (Einbehaltung) ohne bestimmte Widmung getroffen wurde.
VwGH 98/14/0021 v. 21.07.1998
Im vorliegenden Fall wurde von den Bezügen eines Gemeindemandatars ein „zusätzlicher Clubbeitrag“ von der Gemeinde einbehalten und dieser einbehaltene Betrag zur Finanzierung von 2 sozialen Projekten der Stadtgemeinde verwendet.