( ABGB § 1151 ) Wohnungsrenovierungsarbeiten für einen Auftraggeber, bei denen die Materialien erst auf Grund von Werklohnvorauszahlungen besorgt werden können, sind als arbeitnehmerähnlich einzustufen.
ASG Wien 24 Cga 133/97x v. 01.04.1998, rk
( ABGB § 1151 ) Wohnungsrenovierungsarbeiten für einen Auftraggeber, bei denen die Materialien erst auf Grund von Werklohnvorauszahlungen besorgt werden können, sind als arbeitnehmerähnlich einzustufen.
ASG Wien 24 Cga 133/97x v. 01.04.1998, rk