( ARB EWG-TürkeiNr 1/80 ) Der einer türkischen Staatsbürgerin erteilte Touristensichtvermerk - dessen normativer Gehalt ausschließlich nach österreichischem Recht zu beurteilen ist - stellt keine Genehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung im Sinne von Art 7 Satz 1 des ARBNr 1/80 dar (vgl. dazu VwGH 96/21/0641 v. 2. 10. 1996 = ARD 4867/14/97). VwGH 96/09/0383 v. 15.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)