( AngG § 27 Z 1 ) Dienstliche Unkorrektheit und nachteilige Äußerungen über die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers durch einen leitenden Angestellten gegenüber Betriebsangehörigen sind als Vertrauensunwürdigkeit anzusehen. Dieser Entlassungsgrund ist gegeben, wenn die Assistentin des Geschäftsführers und Vorgesetzte von 3 Mitarbeitern vertrauliche Informationen, die sie vom Geschäftsführer erhielt - nämlich über die (schlechte) wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sowie Leistungsbeurteilungen bzw. beabsichtigte Kündigungen -, nicht nur ihren Arbeitskollegen, sondern auch außenstehenden Personen (hier: ihrem Freund) weitergibt. LG Linz 9 Cga 257/95d v. 10.06.1997. (ZAS Jud. 4/1998)