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Freiwillige Krankenversicherung von Rechtsanwälten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4963/17/98 Heft 4963 v. 8.9.1998

( EStG § 4 Abs 4 Z 1 ) Beiträge eines Rechtsanwalts zu einer freiwilligen Krankenversicherung können auch dann nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Abschluss derartiger Versicherungen standesrechtlich geboten ist.

VwGH 98/14/0093 v. 21.07.1998

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