( EStG § 4 Abs 4 Z 1 ) Beiträge eines Rechtsanwalts zu einer freiwilligen Krankenversicherung können auch dann nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Abschluss derartiger Versicherungen standesrechtlich geboten ist.
VwGH 98/14/0093 v. 21.07.1998