( AlVG § 24, § 25 ) Die Einstellung der Notstandshilfe wegen zurechenbarer Einkünfte eines Lebensgefährten für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum kommt schon begrifflich nicht in Frage.
( AlVG § 24, § 25 ) Die Einstellung der Notstandshilfe wegen zurechenbarer Einkünfte eines Lebensgefährten für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum kommt schon begrifflich nicht in Frage.