( EStG § 47 Abs 2 ) Erfolgt die Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch jährlich neu zu begründende Jahresverträge und trägt der Geschäftsführer betreffend Urlaubs-, Krankheits- und Vertretungsregelung ein Unternehmerwagnis, ist auch dann von einem Werkvertrag auszugehen, wenn das „Werk“ nur in der Besorgung der Geschäftsführung besteht.
VwGH 97/13/0169 v. 15.07. 1998