vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenarbeit von SV-Trägern und Finanzverwaltung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4962/26/98 Heft 4962 v. 4.9.1998

Austausch der Prüfungsfeststellungen gemäß § 89 Abs 1 zweiter Satz und § 89 Abs 2 EStG zwischen SV-Trägern und Finanzverwaltung.Im Rahmen der Rechts- und Verwaltungshilfe gemäß § 360 ASVG sind die Dienststellen der Finanzverwaltung auch zu Auskünften verpflichtet, die grundsätzlich unter die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO fallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte