Verordnung des BM f. wirschaftl. Angelegenheiten über die Berufsausbildung in der Straßenerhaltung (Straßenerhaltungsfachmann-Ausbildungsordnung). Der Lehrberuf Straßenerhaltungsfachmann ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. In die Ausbildung kann bis zum Ablauf des 30. 9. 2003 eingetreten werden. BGBl II 1998/294, ausgegeben am 27. 8. 1998.