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Verordnung des BM f. wirschaftl

Betriebswichtige GesetzeARD 4962/11/98 Heft 4962 v. 4.9.1998

Verordnung des BM f. wirschaftl. Angelegenheiten über die Berufsausbildung in der Straßenerhaltung (Straßenerhaltungsfachmann-Ausbildungsordnung). Der Lehrberuf Straßenerhaltungsfachmann ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. In die Ausbildung kann bis zum Ablauf des 30. 9. 2003 eingetreten werden. BGBl II 1998/294, ausgegeben am 27. 8. 1998.

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