Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Sportartikelmonteur (Sportartikelmonteur-Ausbildungsordnung). Der Lehrberuf Sportartikelmonteur ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. In die Ausbildung kann bis zum Ablauf des 30. 9. 2003 eingetreten werden. BGBl II 1998/292, ausgegeben am 27. 8. 1998.