( Wr. KKG § 13 Abs 2 ) Für ein Reihenhaus besteht die Pauschalierungsmöglichkeit für zur Bewässerung von Grünflächen verwendeten Wassermengen als Abschlag von der Abwassergebühr nur dann, wenn die Baulichkeit nicht mehr als 2 Wohnungen aufweist. VwGH 97/17/0126 und VwGH 97/17/0107 v. 23.03.1998. (Beschwerden abgewiesen)