vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tir. BauO § 19

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4961/45/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( Tir. BauO § 19 ) Ein Bauberechtigter ist nach der Tiroler Bauordnung weder Abgabepflichtiger noch Haftender des mit der Verwirklichung des Tatbestandes entstandenen Erschließungsbeitrages. Der Abgabenanspruch entsteht ausschließlich gegenüber dem Eigentümer des Bauplatzes. VwGH 97/17/0131, 0132, 0218, 0219 v. 20.04.1998. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte