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FLAG § 2 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4961/39/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( FLAG § 2 Abs 2 ) Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes dar, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt. Gebietet der Wortlaut der maßgebenden Bestimmungen des FLAG zwingend die ausbildungsunterbrechende Wirkung der Leistung des Präsenzdienstes, kommt es auf den Umstand einer neben der Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes erfolgreich weitergeführten Ausbildung durch Ablegung von Prüfungen für die Beurteilung des Anspruchs auf Familienbeihilfe nicht mehr an. VwGH 98/13/0067 v. 22.04. 1998. (Beschwerde abgewiesen)

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