( FinStrG § 29 ) Die einen Großteil der Hinterziehungsbeträge erfassende - nicht strafbefreiende - Selbstanzeige vor Konkurseröffnung stellt einen über ein bloßes Geständnis hinausgehenden Milderungsgrund dar. OGH 11 Os 51/97 v. 14.10.1997.
( FinStrG § 29 ) Die einen Großteil der Hinterziehungsbeträge erfassende - nicht strafbefreiende - Selbstanzeige vor Konkurseröffnung stellt einen über ein bloßes Geständnis hinausgehenden Milderungsgrund dar. OGH 11 Os 51/97 v. 14.10.1997.