( ZPO § 228, DO.A § 24 ) Eine Dienstbeschreibung kann losgelöst von einem konkreten Anspruch aus einem Dienstverhältnis weder durch Feststellung noch durch Rechtsgestaltungsklage bekämpft werden. OGH 9 Ob A 93/98m v. 10. 6.1998.
( ZPO § 228, DO.A § 24 ) Eine Dienstbeschreibung kann losgelöst von einem konkreten Anspruch aus einem Dienstverhältnis weder durch Feststellung noch durch Rechtsgestaltungsklage bekämpft werden. OGH 9 Ob A 93/98m v. 10. 6.1998.