(ASGG § 54, EGV Art 177) Kann eine Vorabentscheidung des EuGH gemäß Art 177 EGV in einem Verfahren eingeholt werden, in dem auf Grund eines von einer Partei behaupteten, als wahr anzunehmenden, von namentlich bestimmten Personen unabhängigen Sachverhalts über das Begehren dieser Partei auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die nach dem als wahr anzunehmenden Vorbringen dieser Partei für mindestens 3 Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Bedeutung sind, vom OGH als erste und zugleich letzte Instanz zu entscheiden ist? Ersuchen 98/C 234/32 um Vorabentscheidung an den EuGH durch Beschluss des OGH v. 30. 4. 1998 in der Rechtssache Rs. C-195/98 . ABl C 234 v. 25. 7. 1998, S. 16.