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Austritt im Anschlusskonkurs vor Entlassung

ArbeitsrechtARD 4960/5/98 Heft 4960 v. 28.8.1998

( KO § 25, AngG § 26, § 27 ) Tritt ein Arbeitnehmer im Anschlusskonkurs des Arbeitgebers vorzeitig aus, kann dieses durch vorzeitigen Austritt bereits beendete Dienstverhältnis auch bei Hervorkommen eines Entlassungsgrundes nicht nochmals mit Entlassung aufgelöst werden.

OGH 9 Ob A 10/98f v. 20.05.1998

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