( ABGB § 1151 ) Pauschal bezahlte Fotoreporter einer Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a. durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden sind, dass sie faktisch die Übernahme von Fototerminen nicht ablehnen können. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZN 154/98 v. 16.06.1998. (Betriebs-Berater 1998/1590, Heft 31)