( ABGB § 901 ) Wurde ein Dienstvertrag vom Arbeitgeber unter der Bedingung abgeschlossen, dass eine Förderung des AMS gewährt werde, wird der Dienstvertrag auch dann aufgelöst, wenn das Dienstverhältnis bereits angetreten wurde.
OGH 9 Ob A 156/98a v. 24.06.1998