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Umwandlung einer GesBR in eine KEG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4958/29/98 Heft 4958 v. 21.8.1998

BMF v. 28.07.1998

Grundsätzlich stellt die „Umwandlung“ einer GesBR in eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft ( KEG ) einen Anwendungsfall des Art IV Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) dar. Wenn durch diese Umwandlung die Gesellschaftsstruktur unverändert bleibt, beschränkt sich allerdings die steuerliche Wirkung des Art IV UmgrStG auf die Möglichkeit der Rückwirkung und den Bereich der Gebühren und Verkehrsteuern.

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