( KV f. Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst, AngG § 20 ) Wird eine bestimmte Arbeitsleistung, die gegenüber den anderen Vertragsverpflichtungen des Arbeitnehmers eine gewisse Eigenständigkeit aufweist und demgemäß auch gesondert entlohnt wird, im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses zusätzlich vereinbart, kann sie auch für sich allein aufgekündigt werden (siehe ARD 3389/15/82).
ASG Wien 24 Cga 93/97i v. 09.09.1997