vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 10 Abs 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4957/24/98 Heft 4957 v. 18.8.1998

( EStG § 10 Abs 4 ) Auch Traktoren, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten bestimmt sind, sind als Kfz im Sinne des § 10 EStG 1988 anzusehen, für die ein IFB nur im Ausmaß von 10% der Anschaffungskosten zusteht. VwGH 96/15/0074 v. 19.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte