( BAO § 245 ) Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen. VwGH 97/13/0160 v. 31.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 245 ) Es ist grundsätzlich Aufgabe der Partei, die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Rechtsmittels nachzuweisen. VwGH 97/13/0160 v. 31.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)