( ASVG § 177, B-KUVG § 92 ) Bei den in der Liste der Berufskrankheiten taxativ aufgezählten Erkrankungen bzw. Leidenszuständen ist offensichtlich nur die somatische Komponente erfasst. Psychische Erkrankungen scheinen in dieser Liste nicht auf, auch wenn Beamte im Lehrberuf einer erhöhten Gefahr psychischer Erkrankung ausgesetzt sind und die Selbstmordrate in diesem Berufsstand überdurchschnittlich hoch ist. VwGH 95/12/0346 v. 17.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)