( ASVG § 175 Abs 2 Z 1 ) Diente der unmittelbar vor dem Unfall zurückgelegte Teil des Weges nicht wesentlich einer versicherten Tätigkeit, sondern der Rückfahrt von der eigenwirtschaftlichen Beschäftigung, steht er nicht unter UV-Schutz.
OGH 10 Ob S 348/97t v. 15.10.1997